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Reisepaß/Visum
Anmerkung
(a) Schwangere Frauen (ab 6. Monat) müssen vor der Abreise ein ärztliches Attest und einen sogenannten
Social Visit Pass
beantragen. Einzelheiten von der konsularischen Vertretungen (s.
Adressen
). (b) Einfuhrverbot für Narkotika. Auf Drogenbesitz kann die Todesstrafe verhängt werden. (c) Alle einreisenden Personen müssen über ausreichende finanzielle Mittel während ihres Aufenthaltes verfügen. (d) Männern mit langen Haaren wird empfohlen, bei der Einreise die Haare zurückzubinden.
Antragstellung
Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s.
Adressen
).
Longterm Social Visit Pass, Social Visit Pass, Professional Visit Pass
und
Student Pass
müssen direkt in Singapur beantragt werden.
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen an die konsularischen Vertretungen (s.
Adressen
).
Ausreichende Geldmittel
Alle Ausländer müssen während ihres Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.
Bearbeitungszeit
In der Regel 5 Arbeitstage bis 2 Wochen, in Ausnahmefällen bis zu 8 Wochen.
Einreise mit Haustieren
Für Haustiere wird mindestens 2 Wochen vor der Ankunft eine Einfuhrgenehmigung benötigt, die beim
Veterinäramt
in Singapur beantragt werden muß. Zusätzlich muß ein amtliches Gesundheitszeugnis des Herkunftslands vorgelegt werden, das max. 7 Tage vor der Abreise ausgestellt wurde.
Für Hunde und Katzen besteht eine Quarantänepflicht von 30 Tagen. In dieser Zeit werden die Tiere gegen Tollwut geimpft. Ausgenommen sind Australien, Irland, Neuseeland und Großbritannien. Ein Platz für die Quarantäne muß im voraus reserviert werden bei der
Agri-Food & Veterinary Authority of Singapore
(
AVA
) (Animal, Meat & Seafood Regulatory Branch, 5, Maxwell Road, # 02-03 Tower Block MND Complex, Singapore 069110, Tel: (65) 62 27 06 70, Fax: (65) 62 27 63 05).
Einreise mit Kindern
Deutsche:
Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung in den elterlichen Reisepaß bis zum vollendeten 15. Lebensjahr bei Begleitung des Elternteils oder eigener Reisepaß.
Österreicher:
Kinderausweis bis zum vollendeten 15. Lebensjahr oder Eintragung in den elterlichen Reisepaß bis zum vollendeten 15. Lebensjahr bei Begleitung des Elternteils oder eigener Reisepaß.
Schweizer:
Kinderausweis bis zum vollendeten 15. Lebensjahr oder Eintragung in den elterlichen Reisepaß bis zum vollendeten 15. Lebensjahr bei Begleitung des Elternteils oder eigener Reisepaß.
Anmerkung:
Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Einreisebeschränkungen
(a) Reisepässe, die von den palästinensischen Behörden ausgestellt wurden, werden nicht anerkannt. (b) Ausländer, die HIV-positiv sind oder AIDS haben, werden ausgewiesen.
Gültigkeitsdauer
Social Visit Pass
und
Student Pass:
Maximal 3 Monate.
Professional Visit Pass:
Maximal 6 Monate. Weitere Informationen von den konsularischen Vertretungen (s.
Adressen
).
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel
Gesundheit
entnommen werden.
Reisepaß/Visum
(a) Reisepässe, die von den palästinensischen Behörden ausgestellt wurden, werden nicht anerkannt. (b) Ausländer, die HIV-positiv sind oder AIDS haben, werden ausgewiesen.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muß bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluß weiterfliegen, über gültige Reisedokumente und bestätigte Weiterflugtickets verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Unterlagen
Visum:
(a) Kopien der folgenden Seiten des Reisepasses, der noch 6 Monate gültig ist: Seiten mit den biometrischen Daten, Seiten mit Sichtvermerken sowie die letzten 3 Seiten. (b) 1 ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular. (c) 2 Paßfotos. (d) 2 Kopien eines Schreibens zu Reisezweck. (e) Ggf. 2 Kopien einer Einladung.
Geschäftsreise:
(f) Einladung einer Firma aus Singapur und Schreiben der eigenen Firma. (g) Einen Ausdruck der Firmendaten der in Singapur registrierten Firma. Ausdruck erhältlich bei der Corporate Regulatory Authority (ACRA). (h) Antragsformulare V52 und V39A.
Social Visit:
(a) Gültiger Reisepaß. (b) 1 Paßfoto. (c) Rück-/Weiterflugticket. (d) Nachweis ausreichender Geldmittel. (e) Kopie des ausgefüllten Antragsformulars V39A. (f) Urlaubsbescheinigung des Arbeitgebers. (g) Kopie des Personalausweises der Kontaktperson in Singapur.
Visaarten
Visum, Social Visit Pass, Longterm Social Visit Pass, Professional Visit Pass, Student Pass und Transitvisum.
Visagebühren
Deutschland
10 &Euro; (Visum), (die Gebühr ändert sich oft, muß in Euro bezahlt werden), der
Social Visit Pass
ist gebührenfrei.
Aufenthaltsgenehmigungen wie den
Social Visit Pass
,
Student Pass
,
Longterm Social Visit Pass
und den
Professional Visit Pass
bearbeitet nicht die Botschaft, sondern der Arbeitgeber bzw. die Universität.
Österreich
13 &Euro; (Visum), (die Gebühr ändert sich oft), der
Social Visit Pass
ist gebührenfrei.
Aufenthaltsgenehmigungen wie den
Social Visit Pass
,
Student Pass
,
Longterm Social Visit Pass
und den
Professional Visit Pass
bearbeitet nicht die Botschaft, sondern der Arbeitgeber bzw. die Universität.
Schweiz
15 CHF (Visum), (die Gebühr ändert sich oft), der
Social Visit Pass
ist gebührenfrei.
Aufenthaltsgenehmigungen wie den
Social Visit Pass
,
Student Pass
,
Longterm Social Visit Pass
und den
Professional Visit Pass
bearbeitet nicht die Botschaft, sondern der Arbeitgeber bzw. die Universität.
Visum
[1]
Staatsangehörige der meisten Länder (Ausnahmen s. u.) erhalten bei der Ankunft auf dem Luftweg einen
Social Visit Pass
(Sichtvermerk im Reisepaß) mit einer Gültigkeit von maximal 30 Tagen und auf dem Land- oder Seeweg einen
Social Visit Pass
mit einer Gültigkeit von maximal 14 Tagen (Verlängerung von bis zu 3 Monaten möglich) (liegt im Ermessen der Einwanderungsbeamten).
Staatsangehörige folgender Länder benötigen auf jeden Fall ein Visum, das vor Antritt der Reise bei der zuständigen Vertretung beantragt werden muß:
Ägypten, Bangladesch, China (VR), GUS, Indien, Iran, Marokko, Myanmar, Pakistan, Saudi-Arabien, Sudan sowie Inhaber von Reisepässen, die von den palästinensischen Behörden ausgestellt wurden.
Staatsbürger der folgenden Länder benötigen ein Einladungsschreiben eines in Singapur ansässigen Bürgen sowie 600 SGD: Afghanistan, Algerien, Irak, Jemen, Jordanien, Libanon, Libyen, Somalia, Syrien und Tunesien.
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