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sun4all Reiseführer: Singapur


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Reisepaß/Visum


Anmerkung(a) Schwangere Frauen (ab 6. Monat) müssen vor der Abreise ein ärztliches Attest und einen sogenannten Social Visit Pass beantragen. Einzelheiten von der konsularischen Vertretungen (s. Adressen). (b) Einfuhrverbot für Narkotika. Auf Drogenbesitz kann die Todesstrafe verhängt werden. (c) Alle einreisenden Personen müssen über ausreichende finanzielle Mittel während ihres Aufenthaltes verfügen. (d) Männern mit langen Haaren wird empfohlen, bei der Einreise die Haare zurückzubinden.
AntragstellungKonsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). Longterm Social Visit Pass, Social Visit Pass, Professional Visit Pass und Student Pass müssen direkt in Singapur beantragt werden.
AufenthaltsgenehmigungAnfragen an die konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Ausreichende GeldmittelAlle Ausländer müssen während ihres Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.
BearbeitungszeitIn der Regel 5 Arbeitstage bis 2 Wochen, in Ausnahmefällen bis zu 8 Wochen.
Einreise mit Haustieren
Für Haustiere wird mindestens 2 Wochen vor der Ankunft eine Einfuhrgenehmigung benötigt, die beim Veterinäramt in Singapur beantragt werden muß. Zusätzlich muß ein amtliches Gesundheitszeugnis des Herkunftslands vorgelegt werden, das max. 7 Tage vor der Abreise ausgestellt wurde.
Für Hunde und Katzen besteht eine Quarantänepflicht von 30 Tagen. In dieser Zeit werden die Tiere gegen Tollwut geimpft. Ausgenommen sind Australien, Irland, Neuseeland und Großbritannien. Ein Platz für die Quarantäne muß im voraus reserviert werden bei der Agri-Food & Veterinary Authority of Singapore (AVA) (Animal, Meat & Seafood Regulatory Branch, 5, Maxwell Road, # 02-03 Tower Block MND Complex, Singapore 069110, Tel: (65) 62 27 06 70, Fax: (65) 62 27 63 05).
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung in den elterlichen Reisepaß bis zum vollendeten 15. Lebensjahr bei Begleitung des Elternteils oder eigener Reisepaß.
Österreicher: Kinderausweis bis zum vollendeten 15. Lebensjahr oder Eintragung in den elterlichen Reisepaß bis zum vollendeten 15. Lebensjahr bei Begleitung des Elternteils oder eigener Reisepaß.
Schweizer: Kinderausweis bis zum vollendeten 15. Lebensjahr oder Eintragung in den elterlichen Reisepaß bis zum vollendeten 15. Lebensjahr bei Begleitung des Elternteils oder eigener Reisepaß.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Einreisebeschränkungen(a) Reisepässe, die von den palästinensischen Behörden ausgestellt wurden, werden nicht anerkannt. (b) Ausländer, die HIV-positiv sind oder AIDS haben, werden ausgewiesen.
GültigkeitsdauerSocial Visit Pass und Student Pass: Maximal 3 Monate. Professional Visit Pass: Maximal 6 Monate. Weitere Informationen von den konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
ImpfungenInformationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Reisepaß/Visum(a) Reisepässe, die von den palästinensischen Behörden ausgestellt wurden, werden nicht anerkannt. (b) Ausländer, die HIV-positiv sind oder AIDS haben, werden ausgewiesen.
ReisepassAllgemein erforderlich, muß bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
TransitTransitreisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluß weiterfliegen, über gültige Reisedokumente und bestätigte Weiterflugtickets verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
UnterlagenVisum: (a) Kopien der folgenden Seiten des Reisepasses, der noch 6 Monate gültig ist: Seiten mit den biometrischen Daten, Seiten mit Sichtvermerken sowie die letzten 3 Seiten. (b) 1 ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular. (c) 2 Paßfotos. (d) 2 Kopien eines Schreibens zu Reisezweck. (e) Ggf. 2 Kopien einer Einladung.
Geschäftsreise: (f) Einladung einer Firma aus Singapur und Schreiben der eigenen Firma. (g) Einen Ausdruck der Firmendaten der in Singapur registrierten Firma. Ausdruck erhältlich bei der Corporate Regulatory Authority (ACRA). (h) Antragsformulare V52 und V39A.
Social Visit: (a) Gültiger Reisepaß. (b) 1 Paßfoto. (c) Rück-/Weiterflugticket. (d) Nachweis ausreichender Geldmittel. (e) Kopie des ausgefüllten Antragsformulars V39A. (f) Urlaubsbescheinigung des Arbeitgebers. (g) Kopie des Personalausweises der Kontaktperson in Singapur.
VisaartenVisum, Social Visit Pass, Longterm Social Visit Pass, Professional Visit Pass, Student Pass und Transitvisum.
Visagebühren
Deutschland
10 &Euro; (Visum), (die Gebühr ändert sich oft, muß in Euro bezahlt werden), der Social Visit Pass ist gebührenfrei.
Aufenthaltsgenehmigungen wie den Social Visit Pass, Student Pass, Longterm Social Visit Pass und den Professional Visit Pass bearbeitet nicht die Botschaft, sondern der Arbeitgeber bzw. die Universität.

Österreich
13 &Euro; (Visum), (die Gebühr ändert sich oft), der Social Visit Pass ist gebührenfrei.
Aufenthaltsgenehmigungen wie den Social Visit Pass, Student Pass, Longterm Social Visit Pass und den Professional Visit Pass bearbeitet nicht die Botschaft, sondern der Arbeitgeber bzw. die Universität.

Schweiz
15 CHF (Visum), (die Gebühr ändert sich oft), der Social Visit Pass ist gebührenfrei.
Aufenthaltsgenehmigungen wie den Social Visit Pass, Student Pass, Longterm Social Visit Pass und den Professional Visit Pass bearbeitet nicht die Botschaft, sondern der Arbeitgeber bzw. die Universität.
Visum[1] Staatsangehörige der meisten Länder (Ausnahmen s. u.) erhalten bei der Ankunft auf dem Luftweg einen Social Visit Pass (Sichtvermerk im Reisepaß) mit einer Gültigkeit von maximal 30 Tagen und auf dem Land- oder Seeweg einen Social Visit Pass mit einer Gültigkeit von maximal 14 Tagen (Verlängerung von bis zu 3 Monaten möglich) (liegt im Ermessen der Einwanderungsbeamten).
Staatsangehörige folgender Länder benötigen auf jeden Fall ein Visum, das vor Antritt der Reise bei der zuständigen Vertretung beantragt werden muß:
Ägypten, Bangladesch, China (VR), GUS, Indien, Iran, Marokko, Myanmar, Pakistan, Saudi-Arabien, Sudan sowie Inhaber von Reisepässen, die von den palästinensischen Behörden ausgestellt wurden.
Staatsbürger der folgenden Länder benötigen ein Einladungsschreiben eines in Singapur ansässigen Bürgen sowie 600 SGD: Afghanistan, Algerien, Irak, Jemen, Jordanien, Libanon, Libyen, Somalia, Syrien und Tunesien.




 
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